Hebei Messi Biology Co., Ltd. gibt an, dass Magnesiumcarbonat in Calciumtabletten häufig als Trennmittel eingesetzt wird; dabei dient es dazu, die Inhaltsstoffe zu verteilen und deren Verklumpen zu verhindern. Aufgrund seiner geringen Wasserlöslichkeit wirkt Magnesiumcarbonat während der Herstellung als inerte Substanz; es verhindert die Agglomeration anderer Inhaltsstoffe bei der Verarbeitung oder Lagerung und gewährleistet so die Qualität und Stabilität der Tabletten. Zudem begünstigt es den schnelleren Zerfall und die Aufnahme der Tabletten in der Magensäure, wodurch die Bioverfügbarkeit verbessert wird.

Magnesiumcarbonat in Lebensmittelqualität wird auch bei der Herstellung von Mehlbehandlungsmitteln verwendet. Es ist ein wesentlicher Rohstoff in entsprechenden Formulierungen und spielt eine wichtige Rolle, indem es die Fließfähigkeit und Dispergierbarkeit des Mittels erheblich verbessert sowie als Trenn- und Auflockerungsmittel fungiert. Typischerweise reicht ein Zusatz von 10 % bis 15 % aus, um eine gute Fließfähigkeit zu gewährleisten. Die Spezifikationen für Magnesiumcarbonat in Lebensmittelqualität umfassen einen Magnesiumoxidgehalt von 40 % bis 43 %, ein scheinbares spezifisches Volumen von 1,4 bis 2,5 ml/g sowie einen Feuchtigkeitsgehalt von unter 1 %. Darüber hinaus spielt es eine bedeutende Rolle in Branchen wie der Kosmetik-, Pharma- und Lebensmittelindustrie.
Magnesiumcarbonat in Lebensmittelqualität kann zudem als Alkalisierungsmittel, Trocknungsmittel, Farbstabilisator, Trägerstoff, Trennmittel, Rieselhilfe, Nahrungsergänzungsmittel, pH-Regulator, Verarbeitungshilfsstoff und Trennhilfsmittel dienen. Als Bestandteil von Entschäumern wird es in Weizenmehl und festen Proteingetränken eingesetzt. Auch in Sportgetränken findet es als Lebensmittelzusatzstoff Verwendung.
Hebei Messi Biology Co., Ltd. weist darauf hin, dass gemäß § 184.1(b)(1) keine Beschränkungen für die Verwendung von Magnesiumcarbonat in Lebensmittelqualität in Lebensmitteln bestehen, sofern die aktuellen Regeln der guten Herstellungspraxis (GMP) eingehalten werden. Es darf als Trenn- und Rieselhilfsmittel gemäß § 170.3(o)(1), als Mehlbehandlungsmittel gemäß § 170.3(o)(13), als Gleit- und Trennmittel gemäß § 170.3(o)(18), als Nährstoffzusatz gemäß § 170.3(o)(20), als pH-Regulator gemäß § 170.3(o)(23), als Verarbeitungshilfsstoff gemäß § 170.3(o)(24) sowie als Synergist gemäß § 170.3(o)(31) verwendet werden. Die Einsatzmengen dürfen nicht über das Maß hinausgehen, das der guten Herstellungspraxis entspricht.
