Hebei Messi Biology Co., Ltd. erläutert, dass REACH für die EU-Verordnung „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe“ (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) steht, die am 1. Juni 2007 in Kraft trat. Diese Verordnung schreibt vor, dass Chemikalien, die in Europa hergestellt oder dorthin importiert werden, umfassende Verfahren durchlaufen müssen – darunter Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung –, um die chemische Zusammensetzung besser zu erfassen und die Sicherheit für Umwelt und menschliche Gesundheit zu gewährleisten.
Die REACH-Verordnung gilt für chemische Stoffe, Gemische und in Erzeugnissen enthaltene Stoffe (nicht für die Gemische oder Erzeugnisse selbst), die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr in der EU hergestellt oder dorthin importiert werden. Hinsichtlich der zentralen Registrierungspflicht hat die EU jedoch Ausnahmen festgelegt, die in Anhang IV („Von der Registrierungspflicht ausgenommene Stoffe gemäß Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe a“) und Anhang V („Von der Registrierungspflicht ausgenommene Stoffe gemäß Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe b“) aufgeführt sind; Magnesiumoxid-Produkte fallen unter diese Ausnahmelisten. Magnesiumoxid ist zudem in der Liste der von der Registrierungspflicht ausgenommenen Stoffe gemäß der südkoreanischen K-REACH-Verordnung enthalten. Daher sind für den Export von Magnesiumoxid sowohl in die EU als auch nach Südkorea keine REACH-Registrierung und -Zertifizierung erforderlich.

Hebei Messi Biology Co., Ltd. weist darauf sondern darauf hin, dass Magnesiumoxid nicht als solches in der Natur vorkommt, sondern durch die Umwandlung von Magnesiumcarbonat gewonnen wird. Es ist wichtig zu beachten, dass die REACH-Ausnahme für Magnesiumoxid nicht universell gilt; sie umfasst lediglich totgebranntes Magnesiumoxid, leicht gebranntes (kaustisch kalziniertes) Magnesiumoxid, hart gebranntes (schwer gebranntes) Magnesiumoxid und geschmolzenes Magnesiumoxid. Die EINECS-Nummer lautet 215-171-9 und die CAS-Nummer 1309-48-4.
Bitte beachten Sie, dass sich die spezifischen Anforderungen der REACH-Verordnung im Zuge politischer Aktualisierungen ändern können. Wir empfehlen, die neuesten Entwicklungen bei den relevanten EU-Verordnungen und offiziellen Ausnahmelisten zu verfolgen, um ein korrektes Verständnis und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Wenn Sie klären möchten, ob Magnesiumoxid in Ihrem speziellen Fall unter eine REACH-Ausnahme fällt, können Sie sich für genaue Informationen und Beratung direkt an Hebei Messi Biology Co., Ltd. wenden. Wir können eine detaillierte Bewertung auf der Grundlage Ihrer spezifischen Gegebenheiten vornehmen und Empfehlungen aussprechen, die den aktuellen regulatorischen Anforderungen entsprechen.
